In den Morgenstunden, des 08. Juli 2020 konnte durch die Bundespolizisten ein angeblich 54-jähriger kuwaitischer Staatsangehöriger im Seehafen Rostock festgestellt werden. Bei der Kontrolle legte er den Beamten einen kuwaitischen Reisepass und Führerschein vor. Hier vermuteten die Beamten schnell Unstimmigkeiten in der Echtheit der Dokumente, woraufhin der Mann zur weiteren KlE4;rung der Sachlage mit zur Dienststelle genommen wurde. Eine eingehende Prüfung ergab, dass der Pass durch die kuwaitischen Behörden über Interpol als gestohlen zur Fahndung ausgeschrieben war. Zusätzlich erkannten die Beamten, dass bei dem vorgelegten Pass offensichtlich das Lichtbild ausgetauscht wurde und es sich bei dem kuwaitischen Führerschein um eine Totalfälschung handelt. Gegenüber den Beamten gab er an, den Pass und Führerschein im Jahr 2015 in Kuwait käuflich erworben zu haben und mit diesem, ebenfalls im Jahr 2015, nach Finnland gereist zu sein. Hier hat er sich, bis zu seiner Feststellung im Seehafen Rostock als abgelehnter Asylbewerber aufgehalten. Für den Pass und Führerschein will er 2000,- US-Dollar gezahlt haben. Sein Weg sollte ihn nunmehr nach Großbritannien führen. Nun erwartet ihn eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und unerlaubter Einreise. Der Pass sowie Führerschein wurden sichergestellt. Es wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1000,- Euro einbehalten. Der Mann wurde zunächst zur nächstgelegenen Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende weitergeleitet.
Darüber hinaus konnten am selbigen Tag insgesamt acht weitere Personen im Seehafen festgestellt werden, die zuvor unerlaubt eingereist waren. Zum einen handelte es sich um eine sechsköpfige syrische Familie, die Verwandte in Berlin besuchen wollten und nicht über gültige Reisedokumente verfügten. Auch gegen diese wurden Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der unerlaubten Einreise eingeleitet. Da diese einen festen Aufenthalt in Schweden begründen, reisten sie dorthin zurück. Ein weiterer syrischer Staatsangehöriger sowie eine saudische Staatsangehörige wurden ebenfalls beanzeigt, da sie kein Reisedokument mit sich führten bzw. ihr Visum zeitlich abgelaufen war. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung von je 150,- Euro kehrten auch sie zurück nach Schweden.
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