Bei Verkehrsunfällen mit beteiligten Radfahrern kommt es immer wieder zu schweren Verletzungen. Im laufenden Jahr verunglückten auf den Straßen im Zuständigkeitsbereich der Bonner Polizei im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende Mai 218 Radfahrende. 39 von ihnen trugen schwere Verletzungen davon. Ein 65-jähriger Radfahrer erlitt bei einem Verkehrsunfall am 06.06.2020 in Bornheim-Sechtem lebensgefährliche Verletzungen, an denen er wenige Tage später in einem Krankenhaus verstarb. "Diese Unfälle zu verhindern ist unser Ziel", sagt Polizeipräsident Frank Hoever.
Die Sicherheit von Radfahrenden war am heutigen Donnerstag (09.07.2020) erneut Anlass für Kontrollen des Verkehrsdienstes der Bonner Polizei. An Kontrollstellen in Beuel, Dransdorf und im Bonner Zentrum hatten die Polizeibeamten sowohl das Fehlverhalten von Autofahrenden, aber auch Verstöße von Radfahrenden im Blick.
Der Behördenleiter informierte sich am Donnerstagvormittag persönlich an der Kontrollstelle in Dransdorf. "Die Reduzierung von Unfällen mit Beteiligung von Radfahrenden ist der Schwerpunkt unserer Verkehrssicherheitsarbeit", betont Hoever. "Dazu gehört neben den Kontrollen auch die Präventionsarbeit." Die Verkehrssicherheitsberater der Bonner Polizei vermitteln bereits bei der Fahrradausbildung in der Grundschule, wie sich Kinder auf dem Fahrrad im Straßenverkehr sicher bewegen. Sie tragen aber auch den neuen Entwicklungen im Straßenverkehr Rechnung, indem sie Pedelec-Schulungen des ADFC Bonn/Rhein-Sieg unterstützen.
"Die häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Fahrradfahrenden sind das Nichtbeachten von Vorfahrt bzw. Vorrang und Fehler beim Abbiegen. Das gilt sowohl für Autofahrer, als auch für die Zweiradfahrer", sagt Erster Polizeihauptkommissar Jan Waszilewitz von der Direktion Verkehr der Bonner Polizei. "Wir legen bei unseren Kontrollen deswegen das Hauptaugenmerk auf diese Unfallursachen", so Waszilewitz weiter.
Erste Bilanz An der Kontrollstelle Adelheidisstraße/Schultheißstraße von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr schritten die Beamten ein, weil drei Fahrradfahrende das Rotlicht einer Ampel missachteten. Sie müssen mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen. Ein Autofahrer war mit einem Fahrzeug unterwegs, dessen TÜV bereits abgelaufen war.
An der Kontrollstelle Justus-von-Liebig-Straße/Grootestraße erhoben die Polizeibeamten zwei Verwarngelder, weil Autofahrer nicht angeschnallt waren. Vier Kraftfahrzeugführer nutzten während der Fahrt ihr Mobiltelefon. Insgesamt mussten 16 Fahrradfahrende ein Verwarngeld wegen diverser Ordnungswidrigkeiten entrichten. In den meisten Fällen waren die Radfahrer verbotswidrig auf dem Gehweg gefahren.
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