(Trossingen-Schura) Unzulässiges Feuerwerk führt zu Bußgeldverfahren (08.07.2020)

Einem Bußgeld der zuständigen Bußgeldbehörde sehen zwei Betroffene im Alter von 19 Jahren entgegen, nachdem sie am Mittwochabend gegen 21.45 Uhr ohne behördliche Genehmigung im Bereich der Kellenbachhalle in Schura ein Feuerwerk der Kategorie F2 abbrannten.

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist in der Zeit vom 02. Januar bis zum 30. Dezember nach der Ersten Sprengstoffverordnung verboten.

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