Bei Grenzübertritt durch die Bundespolizei verhaftet

Flughafen Hannover:

Bereits am 11.07.2020 erfolgte die Verhaftung eines 34-türkischen Fluggastes bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Izmir/Türkei.

Der Betroffene hatte 2018 nach Verurteilung wegen Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung die Geldstrafe in Höhe von 1.350,- EUR nur teilweise beglichen und sich im weiteren Verlauf der weiteren Strafvollstreckung entzogen.

Die abholende Ehefrau beschaffte den haftbefreienden Geldbetrag in Höhe von 1.050,-EUR und bewahrte den Betroffenen vor Antritt der sonst fälligen 70-tägigen Restersatzfreiheitsstrafe.

Weiterhin bestehen weitere gerichtliche Forderungen über 10.706,47 EUR zur Einziehung/Verfall aus der begangenen Straftat sowie 98,35 EUR gerichtliche Kosten.

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Frank Steigerwald
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