BPOL NRW: Verhaftung nach dem Anschellen

Am 11.07.2020 wurde ein 29-jähriger Mann durch Einsatzkräfte der Bundespolizei an seiner Haustür festgenommen.

Der Münsteraner wurde zuvor mehrfach zu einem Ermittlungsvorgang von insgesamt acht Fällen der Beförderungserschleichung zur Vernehmung vorgeladen. Vereinbarte Termine wurden teilweise durch den Beschuldigten abgesagt oder ohne Rückäußerung nicht eingehalten.

Ermittlungen ergaben, dass der Beschuldigte in einem anderen, durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main geführten Verfahren, zur Festnahme ausgeschrieben war.

Daraufhin begaben sich die Beamten zum Elternhaus des Beschuldigten wo er noch wohnhaft war. Die Mutter öffnete die Tür und bestätigte die Anwesenheit des Sohnes. Dieser wurde im Haus angetroffen und konnte umgehend verhaftet werden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt zugeführt.

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