Am Montag, den 13. Juli 2020 wurde das Bundespolizeirevier Halle gegen 03:00 Uhr durch die Notfallleitstelle der Bahn über einen möglichen Buntmetalldiebstahl nahe des S-Bahn-Haltepunktes Halle Zoo informiert. Daraufhin wurden sofort mehrere Streifen eingesetzt, die nach möglichen Tatverdächtigen fahndeten. Ein alarmierter Polizeihubschrauber der Bundespolizei war kurze Zeit später ebenfalls an den besagten Bahngleisen und suchte den Streckenbereich parallel weitläufig aus der Luft ab. Mit Erfolg: Gegen 03:55 Uhr stellte die Besatzung des Hubschraubers zwischen den Haltepunkten Halle Zoo und Halle Wohnstadt Nord eine Fahrradfahrerin mit einem auffällig großen Rucksack fest und führte die Streife am Boden heran. Die verdächtige Person konnte kurz darauf gestellt werden. Dabei handelte es sich um eine 37-jährige Frau. Sie trug noch schwarze Arbeitshandschuhe und ihre Kleidung war verschmutzt. In dem Rucksack der Deutschen wurden ein Metallsägeblatt, ein Bolzenschneider, eine Drahtschere und ein weiteres Paar Handschuhe fest- und anschließend sichergestellt. Des Weiteren fanden die Bundespolizisten bei der Frau ein Mobiltelefon, was ebenfalls sichergestellt wurde. An der Bahnstrecke bemerkten die Bundespolizisten zudem die aus Kupfer bestehenden Kabel, die aus den Kabelschächten heraushingen. Die Verdächtige gab zu, die Kabel durchtrennt zu haben. Sie wurde für die weiteren strafprozessualen Maßnahmen auf die Dienststelle der Bundespolizei im Hauptbahnhof Halle verbracht. Durch Mitarbeiter der Bahn wurde bei Tageslicht am beschriebenen Ereignisort zum Abtransport bereitgelegte Kabel von circa 90 Metern Länge aufgefunden. Durch das Abtrennen der unterschiedlicher Signal- und Fernmeldekabel wurden zum einen umfangreiche Störungen des nördlichen S-Bahnverkehrs im Stadtgebiet Halle und zum anderen auf der Bahnstrecke Halle - Könnern verursacht. Die Frau wird sich strafrechtlich wegen des Buntmetalldiebstahls verantworten müssen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung ihrer Personalien wurde ein Ersuchen bezüglich des aktuellen Wohnortes der Staatsanwaltschaft Halle festgestellt und zugleich bearbeitet. Zudem kann die Deutsche Bahn zivilrechtliche Ansprüche wegen der Störungen im Bahnverkehr geltend machen.
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