Wie die Polizei bereits mitteilte kam es in der Nacht zum Donnerstag, 09.07.2020, im Landgerichtsweg zu einem Einbruch in eine Wohnung. Dort gelang es dem oder den zunächst unbekannten Täter(n), sich gewaltsam über die Terrassentür Zutritt in das Einfamilienhaus zu verschaffen. Die geführten Anschlussermittlungen ergaben recht schnell den Tatverdacht gegen einen aus der Vergangenheit polizeilich bekannten Vareler. Dieser in den Fokus der Ermittler geratene 35-Jährige konnte bereits am Freitagmittag, 10.07.2020, im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen an der Wohnanschrift einer Familienangehörigen angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen konnten die Ermittler einbruchstypisches Werkzeug, wie Schraubendreher, Taschenlampe und Handschuhe finden und sicherstellen. In der polizeilichen Vernehmung räumte der 35-Jährige gegenüber dem Beamten den Einbruch in die Wohnung ein. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg beantragte gegen den mutmaßlichen Täter einen Untersuchungshaftbefehl wegen Wiederholungsgefahr. Der bereits wegen ähnlicher Taten im Bereich der Eigentumskriminalität rechtskräftig verurteilte und deswegen unter Bewährung stehende 35-Jährige schien mit der Tat seine Spielsucht finanzieren zu wollen. Er wurde bereits am Samstagvormittag einem Haftrichter vorgeführt, seitdem sitzt der Vareler in Untersuchungshaft. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen werden mögliche Zusammenhänge zu weiteren Taten geprüft, die Ermittlungen dauern an.
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