Immer wieder kommt es zu Vorfällen bei denen Tiere aus Weiden ausbrechen und sich in Gleisnähe aufhalten.
So passierte es auch gestern Morgen (14.7.) in Liebenau, an der Bahnstrecke Kassel-Warburg. Zwei Ponys die, zusammen mit fünf anderen Artgenossen, von einer Weide nahe der Bahnstrecke ausgebüxt waren, wurden von einem Güterzug erfasst und getötet.
"Trotz Achtungspfiff und einer Schnellbremsung war der Zusammenprall nicht mehr zu verhindern!", sagte der Lokführer der Bundespolizei. Die 25-jährige Tierhalterin aus dem Kreis Höxter konnte die noch freilaufenden Tiere einfangen und zum Rest der Herde zurück auf die Weide bringen.
Personen kamen nicht zu Schaden. An der Lok entstand, nach Angaben eines Bahnmitarbeiters, ein Sachschaden von rund 5000 Euro. Die Bahnstrecke musste für längere Zeit gesperrt werden. Durch den Vorfall verspäteten sich elf Züge um jeweils eine knappe Stunde. Warum die Tiere ausgebrochen sind, ist noch Gegenstand der Ermittlungen.
Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines "Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr" eingeleitet.
Hinweise der Bundespolizei
Immer wieder kommt es zu Vorfällen bzw. Unfällen mit Tieren im Zusammenhang mit dem Bahnverkehr, bei denen Tiere aus Umzäunungen oder Stallungen ausbrechen und sich in Gleisnähe aufhalten. Gleiches gilt für Hunde, die an Bahnstrecken ohne Leine laufen.
Die Folgen
Behinderungen für den Bahnverkehr durch langsam fahrende Züge, Umleitungen oder sogar Streckensperrungen. Schnellbremsung kommt plötzlich und überraschend für Fahrgäste Gefährlich wird es dann, wenn Züge wegen Tieren auf den Gleisen eine Schnellbremsung einlegen müssen. Die Reisenden werden davon oft überrascht und können sich bei einem Sturz oder durch umherfliegende Gegenstände verletzen. Diese Gefahren sind den Verursachern oft nicht bewusst.
Rechtliche Folgen
Neben verletzten Personen können auch hohe materielle Schäden die Folge sein. Verantwortliche, beispielsweise die Tierhalter, müssen sich auf zivilrechtliche Schadensersatzforderungen einstellen, die bis zu 30 Jahren eingefordert werden können. Zudem können aber auch strafrechtliche Konsequenzen auf den Verursacher zukommen. Größtenteils ermittelt die Bundespolizei wegen eines so genannten "Gefährlichen Eingriffes in den Bahnverkehr (vgl. § 315 StGB).
Hintergrund
Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Kassel waren in den letzten beiden Monaten (Mai/Juni) mehrere Zwischenfälle mit Tieren am Gleisbereich zu verzeichnen. Davon ereigneten sich 5 Fälle in der Region Gießen, 4 Fälle im Bereich Fulda und 7 Fälle in der Region Kassel.
Wichtige Informationen für Halter von Weidevieh im Bereich von Bahnanlagen:
-Die Umzäunung muss sicher, stabil und verriegelt sein, wenn möglich mit Strom gesichert. Die Funktionsfähigkeit sollte regelmäßig überprüft werden.
- Außerdem ist für ausreichend Futter und Wasser zu sorgen.
Wer freilaufende Tiere im Bereich von Bahnanlagen entdeckt, wird gebeten, umgehend die Bundespolizeiinspektion Kassel - Tel. 0561/81616 -0 oder zu informieren.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Kassel
Heerstr. 5
34119 Kassel
Pressesprecher
Klaus Arend
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