Bochum / Kurzsichtigem Motorrollerfahrer fehlt völlig die Weitsicht

Am gestrigen 15. Juli, gegen 22.25 Uhr, werden die geschulten Augen einer Streifenwagenbesatzung auf einen Motorroller aufmerksam, der mit einem gefälschten Versicherungskennzeichen auf der Alleestraße in Bochum unterwegs ist.

Auf die polizeilichen Anhaltezeichen reagiert der Rollerfahrer nicht und setzt seine Fahrt fort.

In einem Wendehammer mit Zugang zum Westpark touchiert der junge Mann wenig später den Streifenwagen und kommt mit seinem Sozius zu Fall. Der Fahrer, ein 21 Jahre alter Herner, sowie sein 18-jähriger Begleiter aus Bochum bleiben unverletzt. Die beiden Fahrzeuge werden leicht beschädigt.

Wenig später stellen die Beamten fest, dass das grüne Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2019 mit schwarzer Farbe überstrichen worden ist.

Darüber hinaus ist der Herner auch nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Den Polizeibeamten teilt der Heranwachsende diesbezüglich mit, dass er kurzsichtig sei, überhaupt keinen Führerscheinen machen könne, aber trotzdem Motorroller fahren möchte.

Diese Sinneseinschränkung könnte das Missachten der Anhaltezeichen und das Touchieren des Streifenwagens vielleicht erklären.

Da die Eigentumsverhältnisse an dem Roller nicht geklärt werden können, stellen die Beamten das Gefährt sicher.

Danach schreiben die Polizisten eine umfangreiche Anzeige, u.a. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und einer Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

Die polizeilichen Ermittlungen in diesem komplexen Fall dauern an.

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Volker Schütte
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