Verkehrsteilnehmer verpasst die Anschlussstelle auf der Autobahn 21 und ein Weiterer ist abgelenkt durch die Nutzung eines Handys
Am Mittwoch (15.07.2020) ist ein russischer Verkehrsteilnehmer mit seinem Pkw auf der Autobahn 21 in Richtung Kiel gefahren. Gegen 18:00 Uhr beabsichtigte er die Autobahn an der Anschlussstelle Bornhöved zu verlassen und auf der Bundesstraße 430 weiterzufahren. Allerdings fuhr er an der Abfahrt der Anschlussstelle Bornhöved vorbei, hielt ca. 50 m hinter der Anschlussstelle auf dem rechten Fahrstreifen, setzte zurück und verließ anschließend die Autobahn über die Abfahrt Bornhöved.
Pech für den Verkehrsteilnehmer war nur, dass er von Polizeibeamten aus Rickling dabei beobachtet wurde, die gerade an der Anschlussstelle in Bornhöved einen Verkehrsunfall aufnahmen. Das Fahrzeug wurde gestoppt und ein Streifenwagen des Polizei- Autobahn- und Bezirksreviers Bad Segeberg hinzugezogen.
Zum Zeitpunkt des Vorfalls herrschte, insbesondere auch aufgrund der Vollsperrung der Bundesstraße 205, reger Fahrzeugverkehr auf der Autobahn. Zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kam es nicht.
Aufgrund der erheblichen Gefahr, die durch ein Rückwärtsfahren auf der Autobahn ausgeht, wird ein derartiges Verhalten mit einem Bußgeld von 200 EUR und einem Fahrverbot von einem Monat sanktioniert. Bei ausländischen Verkehrsteilnehmern wird ein für Deutschland geltendes Fahrverbot nicht vollzogen, die Geldbuße wird daher verdoppelt, weiterhin werden Bearbeitungsgebühren erhoben.
Von dem betroffenen Verkehrsteilnehmer wurde daher eine Sicherheitsleistung gefordert, welche noch vor Ort kassiert wurde.
Erst danach setzte der betroffene Verkehrsteilnehmer und auch die Polizei ihren Weg fort.
Die Beamten kamen dann aber nur bis zur Anschlussstelle Trappenkamp. Hier wurden sie auf einen dänischen Fahrzeugführer mit Wohnwagen aufmerksam.
Der Fahrzeugführer telefonierte mit seinem Handy während der Fahrt.
Dieses Fahrzeug wurde angehalten und kontrolliert. Der Däne musste 100 EUR Geldbuße zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr entrichten und durfte dann ebenfalls seinen Weg fortsetzen. Die Nutzung eines Handys während der Fahrt gilt als eine der Hauptverkehrsunfallursachen.
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