Pressemeldungen für den Landkreis Lindau vom 16. Juli 2020
16.07.2020, PP Schwaben Süd/West
Pressemeldungen für den Landkreis Lindau vom 16. Juli 2020
Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Lindau und Lindenberg sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.
Medienkontakt:Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87439 Kempten (Allgäu), Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013).Paketfahrer ohne FahrerlaubnisseWEILER. Am Mittwoch gegen 12:30 Uhr kontrollierte eine Streife der Lindenberger Polizei in Weiler einen Paketdienst-Fahrer aus der Republik Moldau mit seinem Lieferwagen. Bei der Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass dieser keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Er konnte zwar einen ausländischen Führerschein vorweisen, hätte aufgrund seines bereits länger bestehenden deutschen Wohnsitzes jedoch eine EU-Fahrerlaubnis beantragen müssen. Ein weiterer Paketdienst-Fahrer desselben Unternehmens mit rumänischer Staatsangehörigkeit wurde ca. eine halbe Stunde später einer Kontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass auch dieser keine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis besitzt. Neben den beiden Fahrern wird auch gegen den Unternehmer Strafanzeige erstattet. (PI Lindenberg)UnfallfluchtLINDENBERG. Am Mittwoch zwischen 12:15 Uhr und 13:30 Uhr wurde ein in der Poststraße auf dem Parkplatz des Kaufmarkts geparkter Pkw angefahren. Der schwarze Seat Leon wurde dabei an der hinteren Stoßstange in Höhe von ca. 1.000 Euro beschädigt. Der Unfallverursacher verließ die Tatörtlichkeit, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Die Lindenberger Polizei bittet unter Tel.: 08381/9201-0 um Zeugenhinweise. (PI Lindenberg)Fahren mit nicht zugelassenem PkwOPFENBACH. Am Mittwoch gegen 20:30 Uhr unterzog eine Lindenberger Streife einen 60-jährigen Mann als Fahrzeugführer eines Fiat Punto einer Verkehrskontrolle. Die Beamten stellten fest, dass die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichenschilder keine amtlichen Stempel mehr aufwiesen. Somit war der Pkw nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen. Den geständigen Fahrzeugführer erwartet eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie der vorliegenden Steuerverstöße und Verstöße gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung. (PI Lindenberg)