Bundespolizisten überprüften vergangene Nacht im Hamburger Hauptbahnhof einen Hundehalter, der sich uneinsichtig dahingehend gezeigt hatte, dass er im Bahnhof seinen Hund anzuleinen hätte. Die Kontrolle ergab einen offenen Haftbefehl, der Mann wurde verhaftet.
Am 17.07.2020 gegen 03:30 Uhr fiel einer uniformierten Streife der Bundespolizei im Hamburger Hauptbahnhof ein freilaufender Hund auf. Sein Besitzer wurde durch die Bundespolizisten angesprochen und darauf hingewiesen, dass er den Hund im Bahnhof anzuleinen hätte.
Der Hundehalter, ein 35-jähriger deutscher Staatsangehöriger, reagierte zunächst uneinsichtig, woraufhin die Beamten den Mann einer Kontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass der Hundehalter mittels Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Unterschlagung in drei Fällen und Diebstahls gesucht wurde.
Sowohl der 35-Jährige als auch der Hund wurden dem Bundespolizeirevier Hamburg-Hauptbahnhof zugeführt.
Bei einer Durchsuchung u.a. der mitgeführten Sachen fanden die Bundespolizisten eine geringe Menge einer rauschgiftverdächtigen Substanz.
Den haftbefreienden Betrag von 640 Euro konnte der Mann nicht aufbringen.
Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde er einer Hamburger Haftanstalt überstellt. Hier erwartet ihn eine Ersatzfreiheitsstrafe von 64 Tagen.
Der Hund wurde in das Tierheim verbracht.
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