Aufgrund der Sperrung der Straße "An den Schießständen" hat das Verkehrsaufkommen im Dreifelderweg zugenommen. Auch wenn diese Straße nicht die vorgesehene Umleitungsstrecke ist, wird sie von Ortskundigen verstärkt genutzt.
Zeitgleich ist festzustellen, dass vermehrt in dieser Straße auf dem dortigen Gehweg geparkt bzw. der Gehweg streckenweise als Fahrbahn genutzt wird.
Bei der Polizeistation Eichholz sind zu diesem Umstand bereits Beschwerden und Anzeigen eingegangen, so dass die Beamtinnen und Beamten nun Verwarnung fertigen und diesen Bereich verstärkt kontrollieren werden.
Das Parken und Befahren des Gehweges stellt eine Ordnungswidrigkeit da. Das Parken auf der Fahrbahn kann dort ebenfalls nicht erlaubt sein, wenn die verbleibende Restbreite der Fahrbahn unter den erforderlichen drei Metern liegt.
Das polizeiliche Ziel ist hier deutlich herauszustellen. Die Gehwegfläche soll für die berechtigten Nutzer gefahrlos zur Verfügung stehen und die Fahrbahnbreite muss gewährleistet bleiben, um unter anderen auch die Befahrbarkeit von Feuerwehr, Rettungsdienst und Entsorgungsdienst zu ermöglichen.
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