Am Freitagabend wurde ein 38-jähriger Mann bei der Einreisekontrolle aus der Türkei festgestellt. Gegen den Gesuchten besteht ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubtem Führen einer Schusswaffe. Im Juli 2015 wurde der türkische Staatsangehörige bereits rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Im März 2019 wurde von der Vollstreckung der Reststrafe von 1.654 Tagen zum Zwecke der Abschiebung abgesehen. Als der Mann nun am Freitag am Flughafen Düsseldorf einreisen wollte, stellte die Bundespolizei fest, dass er bei der Wiedereinreise in das Bundesgebiet diese Reststrafe noch zu verbüßen hat. Der türkische Staatsangehörige wurde nach seiner Festnahme in die Justizvollzugsanstalt verbracht.
Des Weiteren wurde ein niederländischer Staatsangehöriger bei der Ausreise in die Türkei von der Bundespolizei am Freitagnachmittag kontrolliert. Hierbei wurde die Festnahme zur Strafvollstreckung wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort der Staatsanwaltschaft Düsseldorf festgestellt. Der 43-Jährige wurde im August 2019 zu einer Gesamtgeldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt, sowie eine Sperrfrist der Fahrerlaubnis von 9 Monaten festgelegt. Der Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe verhindern, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.200,- Euro bei der Bundespolizei beglich. Anschließend konnte er seinen Flug nach Ankara antreten.
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