Weil sie, ohne im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein, mit Kraftfahrzeugen unterwegs waren bzw. das Fahren als Fahrzeughalter durch Dritte zuließen, sind am vergangenen Wochenende bzw. am Montag ein deutscher Mann (41) und drei polnische Männer (30, 37, 71) von der Bundespolizei angezeigt worden.
Der 41-Jährige fuhr am Sonntagmittag mit seinem VW Golf durch Görlitz, als er in der Nähe des Stadtparkes gestoppt wurde. Auf die Frage nach dem Führerschein erklärte er, diesen habe er zu Hause vergessen. Als die Ordnungshüter gerade zu einer entsprechenden Überprüfung ansetzten, gestand der VW-Lenker, dass sein Punktekonto in Flensburg dermaßen voll wäre und sein Schein deshalb eingezogen wurde.
Am Samstagabend war der 37-Jährige hinter dem Steuer eines britischen Pkw ertappt worden. Während einer Kontrolle, die auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße stattfand, hatten die Beamten in den Unterlagen des Mannes schon einen polnischen Führerschein gesehen. Dennoch übergab er merkwürdigerweise zunächst einen abgelaufenen britischen Lernführerschein. Weshalb das polnische Dokument besser keiner sehen sollte, wurde den Fahndern einen Moment später bewusst: es handelte sich bei dem Papier um eine Fälschung.
Ebenfalls auf dem Rastplatz An der Neiße, jedoch am zeitigen Montagmorgen, ging schließlich für den 30-Jährigen unerwartet die Autofahrt zu Ende. In dem Fall war kein Führerschein ausgestellt worden. Der bis an diese Stelle von ihm gefahrene Rover blieb stehen. Der 71-jährige polnische Halter des Rover wird nun gleichfalls mit entsprechender Post rechnen müssen. Auch gegen ihn wird wegen des Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz ermittelt.
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