Errichtung der „Arbeitsgruppe Poser- und Tuningszene“ bei der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt
20.07.2020, PP Unterfranken
Errichtung der „Arbeitsgruppe Poser- und Tuningszene“ bei der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt
WÜRZBURG. Nicht erst mit Schaffung des Straftatbestandes § 315d StGB im Herbst 2017 sind illegale Straßenrennen und deren Folgen in den polizeilichen und medialen Fokus gerückt. Beispielhaft sind hier Kfz-Rennen mit tödlichem Ausgang oder Verletzten wie in Berlin oder Duisburg zu nennen. Auch das Würzburger Stadtgebiet hat sich als Attraktionsgebiet für die Poser- und Tuningszene etabliert und war Ende 2019 Schauplatz eines herausragenden Verkehrsunfalles in der Mergentheimer Straße, bei welchem der dringende Verdacht besteht, dass ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen ursächlich war.
Meist begehen die agierenden Personen jedoch geringfügigere Verstöße, wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, unzulässiges Fahrzeugtuning oder Ruhestörungen durch sogenannte „Poser- bzw. Profilierungsfahrten“. Diese werden jedoch von der Bevölkerung und betroffenen Betreibern von Anlagen und Örtlichkeiten als besonders störend wahrgenommen. Die Polizeiinspektion Würzburg-Stadt bekämpft das Phänomen Poser- und Tuningszene bereits mit unterschiedlichsten Maßnahmen, die mit der Ende Mai ins Leben gerufenen „Arbeitsgruppe Poser- und Tuningszene“ nun weiter intensiviert werden. Hierbei verfolgt die Polizeiinspektion Würzburg-Stadt einen gesamteinheitlichen Bekämpfungsansatz. Dazu zählen u. a. Geschwindigkeitsmessungen sowie technische Kontrollaktionen. Bei einer in diesem Lichte durchgeführten Kontrollaktion am Freitagabend hat die Würzburger Polizei die Poser- und Tuningszene im Stadtgebiet ins Visier genommen und diverse Verstöße festgestellt.Mehrere Beamte der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt überwachten in den späten Abendstunden an verschiedensten Stellen das Fahr- und Geschwindigkeitsverhalten. Der Spitzenreiter war innerhalb geschlossener Ortschaft mit 89 km/h bei erlaubten 50 km/h unterwegs. Ein Lenker war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.Auch an den einschlägigen Treffpunkten, wie Tankstellen oder öffentlichen Parkhäusern, wurden Kontrollen durchgeführt. Hierbei wurden von mehreren Personen die Personalien festgestellt, die Fahrzeuge unter die Lupe genommen und Platzverweise erteilt. Bei den Überprüfungen der Fahrzeuge stand der technische Zustand im Fokus. Bei über zehn Fahrzeugen konnten nicht zulässige Veränderungen und Manipulationen festgestellt werden, die ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich ziehen. Auch konnten Verstöße nach dem Pflichtversicherungsgesetz und dem Waffengesetz registriert werden.