Am Montag, den 20. Juli 2020 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 11:45 Uhr eine Frau auf dem Magdeburger Hauptbahnhof. Bei der sich anschließenden Überprüfung ihrer Personalien in dem polizeilichen Fahndungssystem stellten die Bundespolizisten einen Vollstreckungshaftbefehl gegen die 24-Jährige fest. Demnach hatte sie das Amtsgericht Saarlouis im Februar dieses Jahres wegen fahrlässigen Gestattens des Fahrens ohne Versicherungsschutz zu einer Geldstrafe von 900 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Da die Frau weder die Geldstrafe zahlte, noch sich dem Haftantritt stellte und zudem noch unbekannten Aufenthalts war, erließ die Staatsanwaltschaft Braunschweig am 15. Juli 2020 jenen Haftbefehl. Nur 5 Tage später konnte dieser von der Bundespolizei vollstreckt werden: Die rumänische Staatsangehörige wurde festgenommen und in die Diensträume der Bundespolizei am Bahnsteig 1 des Hauptbahnhofes Magdeburg gebracht. Doch sie hatte "Glück im Unglück". Sie kontaktierte ihren Lebensgefährten. Dieser zahlte die geforderte Geldstrafe in einer anderen Dienststelle der Bundespolizei in Hannover ein, so dass die 24-Jährige anschließend die Räumlichkeiten der Magdeburger Bundespolizei als freie Frau wieder verlassen konnte.
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