Am Dienstag, den 21. Juli 2020 machten Mitarbeiter der Bahnsicherheit gegen 09:15 Uhr eine Streife der Bundespolizei auf eine 33-jährige Frau aufmerksam. Diese saß bereits einen längeren Zeitraum am Bahnsteig 3 des Magdeburger Hauptbahnhofes, hatte keinerlei Reiseabsicht und wirkte für die Bahnmitarbeiter hilfsbedürftig. Die informierte Streife nahm sich der Frau unverzüglich an. Diese verhielt sich jedoch äußerst unkooperativ und wollte trotz der Aufforderung der Bundespolizisten stehen zu bleiben, ihren Weg fortsetzen. Sie war den Beamten gegenüber aggressiv und konnte ihnen keinerlei Ausweisdokument vorweisen. Unvermittelt nahm die 33-Jährige ihren Rucksack und schmiss ihn vor die Füße der eingesetzten Beamtin. Anschließend nahm sie ihr Gepäckstück ein weiteres Mal in die Hand und versuchte nun gezielt die Bundespolizisten damit zu treffen. Der Angriff konnte durch die Beamtin abgewehrt werden. Eine Nachschau im Rucksack der Unruhestifterin brachte keine weiteren Erkenntnisse. Ihr unflätiges Verhalten steigerte sich bis zum Zeigen des ausgestreckten Mittelfingers in Richtung der Bundespolizisten, was ihr eine weitere Strafanzeige einbringen wird. Nach Feststellung ihrer Personalien und Überprüfung dieser, unter anderem im polizeilichen Fahndungssystem, wurde ein bestehendes Hausverbot für den Hauptbahnhof Magdeburg und eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen die 33-Jährige bekannt. So ersuchte jene Staatsanwaltschaft den aktuellen Aufenthaltsort sowie die Wohnanschrift der Gesuchten. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen erhielt die deutsche Staatsangehörige neben ihren Strafanzeigen wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung und Hausfriedensbruchs einen Platzverweis für den Magdeburger Hauptbahnhof. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wurde entsprechend durch die Bundespolizei unterrichtet.
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