BPOL NRW: Zeugin gesucht: Missbrauch von Noteinrichtungen – Bundespolizei nimmt Tatverdächtigen in Gewahrsam

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Gestern Abend wurde in einer S-Bahn kurz vor Einfahrt in den Kölner Hauptbahnhof ein Notbremshebel gezogen. Der darauffolgende Einsatz der Bundespolizei endete mit der Ingewahrsamnahme des Tatverdächtigen.

Um 21:45 Uhr wurde eine Streife der Bundespolizei über einen Nothalt der S-Bahn S11 in Fahrtrichtung Düsseldorf im Kölner Hauptbahnhof informiert, da ein Notbremshebel betätigt worden sei. Vor Ort berichtete der Triebfahrzeugführer, dass ihn eine Zeugin auf einen jungen Mann aufmerksam gemacht hatte. Der 13-Jährige soll ohne erkennbaren Grund den Hebel betätigt haben. Zuvor soll er sich bereits an einem anderen Notbremshebel zu schaffen gemacht, ihn aber nicht ausgelöst haben.

Aufgrund seines Alters nahmen ihn die Bundespolizisten in Gewahrsam und informierten seine Mutter über die Handlungen ihres Sohnes. Die Bundespolizeiinspektion Köln beanzeigte außerdem die rechtswidrige Tat eines Kindes in Form des Missbrauchs von Notrufen.

Die Zeugin des Vorfalls verließ den Bereich vor Eintreffen der Einsatzkräfte. Die Bundespolizeiinspektion Köln bittet die Zeugin nun, sich zu melden. Dies kann über die kostenlose Servicetelefonnummer 0800 / 6 888 000 oder jede Polizeidienststelle erfolgen.

Vor diesem Hintergrund informiert die Bundespolizeiinspektion Köln: Der Missbrauch von Notrufen und Nothilfeeinrichtungen, wie den Notbremshebeln in Zügen, ist strafbar gemäß § 145 StGB, da diese nur bei Gefahr und einem zwingend notwendigen Soforthalt betätigt werden dürfen. Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind zwar strafunmündig, jedoch ab dem siebten Lebensjahr zivilrechtlich schadensersatzpflichtig. Jugendliche ab 14 Jahren werden strafrechtlich verfolgt.

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