Eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde Görlitz informierte am gestrigen Tag die Inspektion Ludwigsdorf darüber, dass vor ihr ein polnischer Staatsangehöriger in der steht, gegen den ein Einreise- und Aufenthaltsverbot in für die Bundesrepublik Deutschland besteht.
Die Überprüfung des 32-Jährigen ergab, dass ihm ausgerechnet die Görlitzer Behörde bereits im Jahr 2017 die allgemeine Freizügigkeit aberkannt hatte. Vor Mitte 2024 hätte er nicht nach Deutschland einreisen dürfen. Da er dies dennoch tat, wurde er wegen des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz/EU angezeigt und nach Polen zurückgeschoben.
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