Darmstadt: 15 Fahrverbote nach Abstandsmessung auf A 5/Bei 151 km/h nur 17 Meter Abstand zum Vordermann

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Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen führten am Mittwoch (22.07.) Abstandskontrollen auf der A 5, zwischen Darmstadt und dem Frankfurter Kreuz durch. In einem Zeitraum von 90 Minuten wurden von den Ordnungshütern insgesamt 93 Abstandsverstöße festgestellt.

Ein Abstandsverstoß liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand um mehr als die Hälfte des halben Tachowertes (5/10 und weniger) unterschritten wird. Da sich solche Verstöße immer im Bußgeldbereich befinden, hat dies auch Punkte in Flensburg zur Folge.

Für 15 Verkehrsteilnehmer bedeutet dies sogar, dass sie demnächst für einen Monat ihren Führerschein abgeben müssen, weil sie den Sicherheitsabstand erheblich unterschritten haben. Eine erhebliche Unterschreitung liegt vor, wenn der Abstand lediglich 3/10 des halben Tachowertes oder noch weniger beträgt.

Besonders negativ aufgefallen war ein Wagenlenker, der bei einer Geschwindigkeit von 151 km/h gerade einmal einen Abstand von 17 Meter zu seinem Vordermann einhielt. Ebenfalls müssen sich insgesamt 9 Brummifahrer verantworten, die den für sie vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern nicht einhielten.

Mangelnder Sicherheitsabstand ist eine der Hauptursachen für teils schwere Verkehrsunfälle. Die Kontrollen auf den südhessischen Autobahnen werden deshalb fortgesetzt.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südhessen
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64285 Darmstadt
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