Wolfsburg, OT Tiergartenbreite, Schulenburgallee 27.07.2020, 10.20 Uhr
Wolfsburg, OT Vorsfelde, An der Meine 27.07.2020, 18.32 Uhr
Die Polizei Wolfsburg registrierte im Laufe des Montags gleich zwei Kraftfahrzeugführer, die unter Drogeneinfluss hinter dem Steuer ihres Kraftfahrzeugs saßen und zudem keine gültige Fahrerlaubnis besaßen.
Am Montagmorgen gegen 10.20 Uhr bemerkte eine Funkstreifenbesatzung der Polizei auf der Schulenburgallee einen schwarzen VW Golf, dessen Fahrer nicht angeschnallt war. Als die Beamten den Fahrer stoppten und kontrollierten gestand ihnen der 29 Jahre alter Fahrzeugführer aus Wolfsburg, dass er derzeit keine Fahrerlaubnis besitzt, da er aufgrund eines Geschwindigkeitsverstoßes eine Führerscheinsperre erhalten habe.
Weiterhin räumte der 29-Jährige ein, am Abend zuvor Marihuana geraucht zu haben. Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs und der Wohnung entdeckten die Beamten im Wagen des 29-Jährigen ein verbotenes Einhandmesser, sowie weitere Konsumeinheiten Marihuana. Die aufgefundenen Gegenstände wurden als Beweismittel beschlagnahmt.
Letztendlich wurde dem Fahrer im Wolfsburger Klinikum eine Blutprobe entnommen und die Kommissare leiteten entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Am Montagabend fiel einer anderen Funkstreifenbesatzung gegen 18.32 Uhr auf der Straße An der Meine in Vorsfelde ein dunkler PKW mit auswärtigen Kurzzeitkennzeichen auf. Die Beamten entschlossen sich den Wagen und dessen Fahrer einer allgemeinen Verkehrskontrolle zu unterziehen.
Bei dem Fahrer handelte es sich um einen 34 Jahre alten Fahrzeugführer aus Magdeburg, der den Beamten auf Nachfrage keine Fahrerlaubnis aushändigen konnte, da er noch nie eine besaß.
Da der 34-Jährige in der Vergangenheit mehrfach wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz auffällig geworden war, wurde dem Mann ein Drogenvortest angeboten, der positiv auf Amphetamin und Meth Amphetamin reagierte.
In der Folge wurde dem Kraftfahrzeugführer durch einen approbierten Arzt eine Blutprobe entnommen.
Die Kurzkennzeichen, die an dem Fahrzeug angebracht waren, hatten bereits seit dem 10. Februar diesen Jahres ihre Gültigkeit verloren.
Auch hier leiteten die Beamten entsprechen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
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