BPOL NRW: Bundespolizei hilft bei der Namensfindung

Die Bundespolizei hat am Montagabend einen 37-jährigen Fahrzeugführer auf der A4 angehalten und kontrolliert. Der Betroffene äußerte, keinerlei Dokumente mit sich zu führen und gab seinen Namen nur mündlich an. Bei genauerer Nachschau wurde im KFZ ein verbotenes Elektroimpulsgerät (Taser) aufgefunden. Bei der Anzeigenaufnahme, wegen Verstoß gegen das Waffengesetz, wiederholte der Beschuldigte die vorher von ihm gegebenen Daten zu seiner Person. Bei der weiteren Nachschau wurden im KFZ Ausweisdokumente aufgefunden, die einen ganz anderen Datensatz zu Tage förderten. Die Person sagte den Polizeibeamten das er gelogen habe, da er keinen Führerschein besitzen würde. Somit gesellten sich zu dem Verstoß gegen das Waffengesetz auch noch das Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Anzeige wegen falscher Namensangabe. Das Fahrzeug wurde verkehrssicher abgestellt und der Betroffene durfte im Anschluss seine Reise zu Fuß fortsetzen.

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