Nach Uneinsichtigkeit folgte die Strafe auf dem Fuße

Am vergangenen Montag stellten Beamte der Bundespolizei im Hauptbahnhof Oldenburg zum wiederholten Mal eine 39-jährige deutsche fest, die in den vergangenen Monaten öfter aufgefallen war. Neben den verschiedensten Sachverhalten mit Strafanzeigen im zweistelligen Bereich, waren es bspw. allein im Zeitraum zwischen dem 1. und 9. Juli acht Strafanzeigen u.a. wegen Beleidigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Erregung öffentlichen Ärgernisses und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Mit diesem Hintergrund waren die Beamten nicht ganz verwundert, dass sie trotz eines gültigen Hausverbotes aus dem Bahnhof kam. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass diese sich offensichtlich erneut ohne Reiseabsichten im Hauptbahnhof aufhielt. Nach Belehrung und eines Platzverweises begab sie sich offensichtlich einsichtig in die Innenstadt.

Nach ca. 5 Minuten war die Einsicht jedoch dahin. Die selbigen Kollegen erkannten diese Frau erneut im Bahnhof. Als die Person hinausbegleitet wurde, beleidigte Sie die Kollegen. Weiterhin konnte auf dem Unterarm auch ein Hakenkreuz festgestellt werden.

Nach der Aufnahme der Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung und Nutzung verfassungsfeindlicher Symbole, erfolgte in Abstimmung das sogenannte beschleunigte Verfahren. Die Person verblieb in Gewahrsam bis zur Hauptverhandlung am Folgetag. Die Strafe folgte - die mögliche Rechtsmittelfrist gegen die verhängte fünfmonatige Freiheitsstrafe (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Nutzung verfassungsfeindlicher Symbole) bleibt abzuwarten.

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