Am Sonntagmorgen gegen 07.40 Uhr klickten auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße die Handfesseln. Bundespolizisten hatten bei der Überprüfung eines ukrainischen Reisenden festgestellt, dass dessen Name auf der Fahndungsliste erscheint. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hatte den Eintrag auf der Fahndungsliste im Zusammenhang mit einem Vollstreckungshaftbefehl veranlasst. Der Haftbefehl war ausgestellt worden, weil der Verurteilte auf einen ca. zwei Jahre alten Strafbefehl des Amtsgerichts Peine nicht reagierte. Wegen Trunkenheit im Verkehr war so eine Geldstrafe offengeblieben. Die Handfesseln wurden dem 32-Jährigem wieder abgenommen, nachdem er die Strafe und die Verfahrenskosten (1024,35 Euro) bezahlt hatte.
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