Gesuchte Einbrecherin nach Verfolgungsfahrt festgenommen

Eine kurze Verfolgungsfahrt mit einem Streifenwagen der Gelsenkirchener Polizei lieferte sich am Montagmittag, 3. August, eine 44-jährige Ford-Fahrerin, gegen die ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls bestand. Sie begann auf der Teutstraße und endete wenig später in einem Vorgarten auf der Straße Am Stadtgarten. Gegen 12.19 Uhr wurden Polizisten auf der Rotthauser Straße auf den Ford Ka mit GL-Kennzeichen aufmerksam und wollten den Kleinwagen, in dem drei Frauen saßen, auf der Teutstraße anhalten. Die Beamten gaben der Fahrerin Anhaltezeichen, die sie jedoch missachtete. Stattdessen gab die Frau Gas und fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit davon. Auf der Straße Am Stadtgarten verlor die Autofahrerin die Kontrolle über ihren Kleinwagen und landete in einem Vorgarten. Hier endete die Fahrt. Die Fahrerin und ihre beiden Mitfahrerinnen blieben unverletzt. Sie wollten noch zu Fuß flüchten, dieses gelang ihnen aber nicht. Bei der Überprüfung stellten die Polizisten fest, dass die 44-Jährige ohne festen Wohnsitz mit Haftbefehl gesucht wurde. Sie besitzt auch keine gültige Fahrerlaubnis. Zudem war der Ford nicht versichert. Im Auto wurden Einbruchswerkzeuge gefunden und sichergestellt. Die drei Frauen mussten die Beamten zur Wache begleiten. Die Ermittlungen dauern an. Bei dem Unfall entstand ein geschätzter Sachschaden von 4000 Euro.

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