(1065) Nicht genehmigte Versammlung unterbunden

Am Freitagnachmittag (31.07.2020) mussten Einsatzkräfte der mittelfränkischen Polizei die Durchführung einer nicht genehmigten Versammlung unterbinden. Mehrere Hundert Fahrradfahrer versuchten im Stadtgebiet eine derartige Versammlung durchzuführen.

Wie am Mittwoch (29.07.2020) in einem gemeinsamen Pressegespräch der Stadt Nürnberg und der Polizei erörtert, ist die einmal monatlich stattfindende Bewegung "Critcal Mass" als Versammlung eingestuft. Die Versammlung muss demnach beim Ordnungsamt angemeldet und genehmigt werden. Hierzu ist es erforderlich, einen Versammlungsleiter und eine Aufzugsstrecke zu benennen. Zudem muss der Versammlungsleiter ein entsprechendes Infektionsschutzkonzept der Ordnungsbehörde vorlegen. Bis zum Freitag (31.07.2020) wurde weder bei der Ordnungsbehörde noch bei der Polizei eine entsprechende Versammlung angemeldet, obwohl beide Behörden den Verantwortlichen ein Kooperationsgespräch angeboten haben.

Am Freitagnachmittag trafen sich dennoch circa 150 Fahrradfahrer im Bereich des Richard-Wagner-Platzes, um die nicht angezeigte und nicht genehmigte Versammlung durchzuführen. Die eingesetzten Beamten klärten die Personen über die rechtlichen Bestimmungen auf, woraufhin ein großer Teil die Örtlichkeit verließ.

Dennoch mussten von 31 Personen die Identitäten zur Prüfung von bußgeldbewehrten Handlungen in Zusammenhang mit den Infektionsschutzbestimmungen erhoben werden. 50 Personen wurden mündlich zur Einhaltung der Infektionsschutz-Vorschriften belehrt, gegen 40 Personen ergingen Platzverweise. Eine Gruppe von 30 Radfahrern blockierte den Gehweg, sodass Fußgänger erheblich behindert wurden.

Im Bereich der Südstadt stellten die Einsatzkräfte eine Gruppe von circa 30 - 40 Radfahrern fest, welche ebenfalls eine entsprechende Versammlung durchführen wollten. Auch diese Gruppe wurde in der Münchener Straße angehalten und entsprechend belehrt.

Den Einsatzkräften fiel eine 11 Personen umfassende Fahrradgruppe aufgrund ihrer rücksichtslosen Fahrweise auf. Es wurden durch die Gruppe mehrmals Rotlicht- und Vorfahrtsverstöße begangen. Dadurch entstanden gefährliche Verkehrssituationen, die es zu unterbinden galt. Gegen diese Gruppe von elf Fahrradfahrern mussten Maßnahmen getroffen werden um die beharrlich fortgeführten Versuche, trotz vorheriger Belehrungen eine "Critical Mass"-Versammlung durchzuführen, zu unterbinden.

In diesen elf Fällen wurde auf die Sicherstellung der Fahrräder verzichtet und als geringfügigeren Eingriff die Luft aus den Reifen gelassen. Die Räder wurden hierdurch nicht beschädigt. Hierbei handelte es sich sicherlich um eine ungewöhnliche Maßnahme, stellt aber den geringsten Eingriff in die Rechte der uneinsichtigen Betroffenen dar, um die mit Beharrlichkeit begangenen Verstöße zu unterbinden. Zudem werden mögliche Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz geprüft.

Das Polizeipräsidium Mittelfranken und die Stadt Nürnberg appellieren erneut an die Verantwortlichen, zukünftige Versammlungen ordnungsgemäß anzumelden. Die Polizei und die Stadt Nürnberg stehen hierfür jederzeit für Kooperationsgespräche zur Verfügung.

Michael Petzold/n

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