Verwarnungsgeld verfünfundsiebzigfacht


03.08.2020, PP Oberfranken
Verwarnungsgeld verfünfundsiebzigfacht
B289 / KULMBACH. Weil ein Autofahrer im April mit ausgestrecktem Mittelfinger durch eine Geschwindigkeitskontrolle fuhr, verhängte das Amtsgericht Kulmbach eine hohe Geldstrafe und ein Monat Fahrverbot wegen Beleidigung gegen den Mann.

ass="inhaltText" align="left">Ende April war der 26-Jährige mit seinem Auto auf der Bundesstraße B289 in Richtung Mainleus unterwegs. Bei einer Geschwindigkeitskontrolle überschritt der BMW-Fahrer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 um 11 Stundenkilometern. An der Messstelle zeigte der Fahrer seinen ausgestreckten Mittelfinger in Richtung der Kamera. Die Messbeamten der Verkehrspolizei Bayreuth zeigten den Temposünder daraufhin an. Anstatt eines Verwarnungsgeldes von lediglich 20 Euro, die der Fahrer für die Geschwindigkeitsüberschreitung hätte zahlen müssen, verhängte das Amtsgericht Kulmbach eine Geldstrafe von 1.500 Euro und ein Monat Fahrverbot gegen den Mann.