Am Montag (4. August) kam es in einem Regionalexpress von Freising nach München aufgrund einer fehlenden Mund-Nasen-Bedeckung bei einem 40-Jährigen zu einer Auseinandersetzung zwischen Reisenden. Bereits am 30. Juli musste ein 37-Jähriger aus Germering die Erfahrung machen, dass Online-Atteste aus dem Internet nicht von der Pflicht befreien in Bahnhöfen und Zügen Mund und Nase zu bedecken.
Kurz nach 10 Uhr war am Montag eine 31-jährige Deutsche im Regionalexpress 4036 von Freising nach München unterwegs. Hierbei fiel ihr ein 40-Jähriger aus Bosnien-Herzegowina auf, der keine Mund-Nasen-Bedeckung trug. Als der Mann nach einem Gespräch mit der Frau aus Freising den Eindruck hatte, sie habe mit ihrem Handy ein Foto von ihm gemacht, griff er nach diesem, wodurch es zu Boden fiel und beschädigt wurde. Daraufhin wechselte der ebenfalls in Freising wohnende 40-Jährige nach einer Diskussion mit der Frau das Abteil. Diese folgte ihm jedoch und hielt ihn am Kragen seiner Jacke fest, sodass er später über Schmerzen im Halsbereich klagte. Weiterhin soll sie den Freisinger verbal beleidigt haben. Ein Zeuge informierte die Bundespolizei, die den Sachverhalt bei Ankunft des Zuges im Münchner Hauptbahnhof aufnahm.
Warum der 40-Jährige keine Mund-Nasen-Bedeckung trug und inwieweit das Telefon der 31-Jährigen beschädigt ist, ist Gegenstand der Ermittlungen. Die Bundespolizei ermittelt wegen des Verdachts der Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung. Zudem wird ein Verstoß des 40-Jährigen gegen das Infektionsschutzgesetz geprüft.
Bereits am Donnerstagnachmittag (30. Juli) wurde ein 37-jähriger Deutscher im Zwischengeschoss des Münchner Hauptbahnhofes von Bundespolizisten ohne Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen. Er zeigte ein "unrichtiges ärztliches Gesundheitszeugnis" aus dem Internet vor, von dem er glaubte, dass es ihn von der "Maskenpflicht" befreien würde.
Der 37-Jährige hatte ein Blanko-Attest aus dem Internet verwandt. Dieses war von einem Urologen aus dem Landkreis Kassel ohne Untersuchung zum Online-Download angeboten worden. Man müsse nur Namen und Adresse eintragen. Derartige Atteste sind jedoch ungültig und befreien nicht von der Plicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln, Zügen oder Bahnhöfen und Haltepunkten!
Der Germeringer wurde von den Beamten belehrt. Er wird wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetztes angezeigt. Zudem wurden gegen ihn Ermittlungen wegen Verstoßes gegen § 279 StGB, Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse, eingeleitet.
Die Bundespolizei in München warnt erneut vor dem Herunterladen sowie Benutzen dieser Atteste und weist ausdrücklich darauf hin, dass ein derartiges Online-Attest nicht von der Verpflichtung befreit, in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
An dieser Stelle dankt die Münchner Bundespolizei ausdrücklich allen, die mit Mund-Nasen-Bedeckung in Bahnhöfen und Verkehrsmitteln unterwegs sind und damit helfen, die Corona-Pandemie zu bekämpfen. Unser Motto: "Meine Maske schützt dich - wenn schützt du?" .
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Petra Wiedmann
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und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis
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