(1078) Nicht angemeldete Versammlung unterbunden – Konkretisierung des Einsatzgeschehens

Ergänzend zur Pressemeldung vom 03.08.2020 (Nr. 1065) konkretisiert das Polizeipräsidium Mittelfranken die Chronologie des Einsatzgeschehens nach vorläufiger Auswertung der Einsatzdokumentation. Die Polizei appelliert erneut an die Vernunft der Verantwortlichen im Sinne des fairen Miteinanders im Straßenverkehr und steht jederzeit für einen konstruktiven Dialog zur Verfügung.

Das Polizeipräsidium Mittelfranken legt deshalb größten Wert darauf zu betonen, dass es weiterhin primär auf den Dialog mit den friedlichen und rechtskonformen Teilnehmern von "Critical Mass" setzt und auch zukünftig für einen umfänglichen Schutz dieses mobilen Versammlungsgeschehens unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen der Stadt Nürnberg als Versammlungsbehörde eintritt.

Wie am Mittwoch (29.07.2020) in einem gemeinsamen Pressegespräch der Stadt Nürnberg und der Polizei erörtert, ist die einmal monatlich stattfindende Bewegung "Critical Mass" als Versammlung zu werten. Diese muss demnach beim Ordnungsamt der Stadt Nürnberg angezeigt werden. Eine entsprechende Anmeldung ging bei der Stadt Nürnberg bis zum Freitag nicht ein. Die bestehende Möglichkeit, kurzfristig am Freitagnachmittag eine Versammlung bei der Polizei vor Ort anzuzeigen, wurde nicht wahrgenommen. In diesem Falle hätte die Versammlung unter Begleitung und Absicherung durch die Polizeikräfte ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

Gegen 17:30 Uhr trafen zeitlich versetzt bis zu 150 mutmaßliche Teilnehmer der Critical-Mass-Bewegung am Richard-Wagner-Platz ein. Diese wurden durch die Einsatzkräfte angesprochen und hinsichtlich der nicht angezeigten Versammlung und der damit einhergehenden rechtlichen Bestimmungen belehrt. Mehrmalige Appelle der Polizei an die Teilnehmer einen Ansprechpartner zu benennen und die Versammlung ordnungsgemäß vor Ort anzuzeigen verliefen erfolglos.

Eine Gruppe von bis zu 50 Radfahrern befuhr vom Plärrer kommend den Frauentorgraben in Richtung Hauptbahnhof. Beim Passieren der Einsatzkräfte am Richard-Wagner-Platz skandierten einige gegenüber den Einsatzkräften "Ihr könnt uns gar nichts. Wir fahren trotzdem, wo und wie wir wollen!"

Einsatzfahrzeuge der Polizei folgten der Gruppe von Radfahrern, welche zu Beginn der Allersberger Straße auf mehr als Hundert Teilnehmer angewachsen war. In der Allersberger Straße benutzte die Gruppe mit hoher Geschwindigkeit die gesamte Straßenbreite und durchgehend die Gehwege. Zudem kam es wiederholt zu Rotlichtverstößen und Vorfahrtsverletzungen. Hierdurch entstanden fortgesetzt gefährliche Verkehrssituationen, die es zu unterbinden galt, um Gefahren für Leib und Leben zu verhindern. Der polizeiliche Einsatzleiter entschloss sich, als gefahrenabwehrende Maßnahme die Gruppe anzuhalten.

Die Polizeifahrzeuge versuchten unter Verwendung von Blaulicht und Martinshorn die Fahrradgruppe zu überholen und anzuhalten. Hierbei wurden die Einsatzkräfte durch die Radfahrer mehrfach durch das Fahren in Schlangenlinien blockiert und fast bis zum Stillstand ausgebremst. Im Bereich des Jean-Paul-Platzes gelang es mehreren Polizeimotorrädern, die Gruppe kurzfristig anzuhalten und erneut zu belehren. Hierbei kam es seitens der Teilnehmer zu hitzigen und aggressiven Äußerungen und schließlich zur Weiterfahrt. Während der gesamten Fahrstrecke kam es immer wieder zu Unmutsäußerungen durch übrige Verkehrsteilnehmer, welche durch die Fahrradgruppe behindert wurden. Weitere fünf Anhalteversuche im Bereich der Bayernstraße, der Ingolstädter Straße, der Münchener Straße als auch der Bauernfeindstraße wurden in ähnlicher Weise absichtlich ignoriert.

Die zu diesem Zeitpunkt auf circa 40 Teilnehmer reduzierte Gruppe, wendete im Bereich der Bauernfeindstraße und fuhr die Münchener Straße zurück in Richtung Innenstadt. Auf Höhe des Kreuzungsbereichs Münchener Straße / Bayernstraße gelang es schließlich an mehreren Punkten die verbliebene Gruppe anzuhalten.

Im Rahmen der Identitätsfeststellungen äußerten elf der angehaltenen Personen, dass sie nach der Kontrolle ihre Fahrt dennoch so weiterführen werden. Daraufhin entschied der Einsatzleiter vor Ort, nach Androhung und Ankündigung der Maßnahme die Luft aus den Reifen abzulassen, um weitere gefährliche Verkehrssituationen zu verhindern. Diese Maßnahmen fanden in räumlicher Nähe zu einer Tankstelle statt. Die restlichen Teilnehmer entfernten sich nach den Kontrollmaßnahmen in verschiedene Richtungen.

Gegen mehrere der oben genannten Personen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Nürnberger Verkehrspolizei bittet in diesem Zusammenhang Verkehrsteilnehmer, welche in eine gefährliche Verkehrssituation gerieten oder behindert wurden, sich mit der Polizei unter der Telefonnummer 0911 65830 in Verbindung zu setzen.

Diese situativ veranlassten Maßnahmen der Polizei richteten sich gegen das gravierend rechtswidrige Verhalten einer Minderheit, nicht jedoch gegen die Veranstaltung "Critical Mass" an sich oder gar die langjährig in einvernehmlicher Kooperation durchgeführten Fahrraddemonstrationen. Das Einschreiten diente ausschließlich dazu, einen anhaltend grob verkehrswidrigen und gefahrenträchtigen Zustand zu beseitigen sowie fortgesetzte bewusste Provokationen einer Gruppe von Radfahrern zu unterbinden.

Dialog und Deeskalation waren und bleiben die Leitmaximen der polizeilichen Einsatzstrategie, auch und gerade unter Berücksichtigung der allseits belastenden Bedingungen der Corona-Pandemie.

Bewussten Rechtsverstößen und der Proklamierung von rechtsfreien Räumen wird die Polizei hingegen mit allen zu Gebote stehenden Maßnahmen unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und strikter ideologischer Neutralität konsequent entgegentreten. Das Auslassen der Luft aus den Reifen der Fahrräder einzelner Teilnehmer oder die Sicherstellung von Fahrzeugen stellen in diesem Zusammenhang ungewöhnliche aber geeignete Maßnahmen gegen solche Personen dar, bei denen wiederholte Belehrungen und andere mildere Maßnahmen zuvor keinen Erfolg erbracht haben. Staat und Gesellschaft erwarten zu Recht von der Polizei, dass sie als Träger des Gewaltmonopols Verstöße gegen die geltende Rechtsordnung verfolgt und rechtswidrige Zustände beseitigt.

Michael Petzold/n

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