Am Dienstagabend (4. August) hat die Bundespolizei einen indischen Staatsangehörigen in eine Abschiebehaftanstalt eingeliefert. Der Mann hatte versucht, mittels eines mutmaßlichen Beihelfers unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Der Asiat war den deutschen Ausländerbehörden bereits seit Langem bekannt.
Kemptener Bundespolizisten stellten bei der Einreisekontrolle auf der BAB 7 einen 31-jährigen deutschen Fahrer sowie einen 32-jährigen indischen Beifahrer als Insassen eines in Deutschland zugelassenen Pkw fest. Angeblich hatte sich die Fahrgemeinschaft über ein Mitfahrportal im Internet gefunden. Im Gegensatz zum Fahrzeuglenker, der sich mit gültigen Dokumenten ausweisen konnte, legte der Beifahrer zur Kontrolle lediglich die Kopie einer Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde Dormagen vor, die nicht zur Aus- und Wiedereinreise berechtigt.
Die Bundespolizisten fanden bei der Durchsuchung einen abgelaufenen slowenischen Aufenthaltstitel mit abweichenden Personalien auf. Eine Fahndungsüberprüfung ergab, dass dieses Dokument durch die slowenischen Behörden wiederrufen worden war. Der Inder hatte angeblich, nur um nach Europa zu gelangen, bei der Beantragung vorgegeben, ein Studium absolvieren zu wollen. In Deutschland habe er sich bereits seit 2016 aufgehalten und dort auch seinen Pass zerstört. Im Ruhrgebiet arbeite er schwarz als Zeitungsausträger, um seinen Eltern in Indien monatlich Geld zu senden.
Der Asylantrag des Migranten, der in einer städtischen Unterkunft in Dormagen wohnt, war im Februar 2017 abgelehnt worden. Seither musste die Ausländerbehörde die Abschiebung des Mannes bereits 28 Mal aufgrund fehlender Reisedokumente aussetzen. Wegen mangelnder Mitwirkung nach Abschluss des Asylverfahrens und Missbrauchs von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz war der geduldete Ausländer bereits 2017, 2018 und 2019 zu Geldstrafen verurteilt und sein Aufenthalt auf Dormagen beschränkt worden.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Ausländerbehörde stellte die Bundespolizei einen Haftantrag zur Sicherung der Rückführung beim Amtsgericht Kempten. Nachdem diesem Antrag stattgegeben wurde, lieferten die Bundespolizisten den Inder in die Abschiebehafteinrichtung am Flughafen München ein und zeigten ihn wegen versuchter unerlaubter Einreise und mittelbarer Falschbeurkundung an. Nach der Beschaffung von Heimreisedokumenten wird der Inder seinen Flug ins Heimatland antreten. Der deutsche Fahrzeuglenker konnte auf freien Fuß entlassen werden. Er muss sich nun wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise verantworten.
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