BPOLI LUD: Einer zahlte, der andere kam in die Justizvollzugsanstalt

Gestern Abend nahm die Bundespolizei in weniger als zwei Stunden zwei Verurteilte fest. Während einer der beiden Verurteilten (42) nun seine Schulden gegenüber der Staatskasse beglich und somit weiterreisen durfte, kam der andere (31) Verurteilte in eine Justizvollzugsanstalt.

Der 42-Jährige war gegen 20.30 Uhr in Bad Muskau in der Nähe der Gablenzer Straße festgenommen worden. Auf seinen Namen hatte die Staatsanwaltschaft Magdeburg vor einem reichlichen Jahr einen Vollstreckungshaftbefehl ausgestellt. Der Grund dafür dürfte die Zahlungsmoral des Sachsen-Anhalters gewesen sein. Schließlich hatte dieser nicht reagiert, als vor fast zweieinhalb Jahren wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr vom Amtsgericht Magdeburg eine Geldstrafe (450,00 Euro) angeordnet wurde.

Die Festnahme des 31-Jährigen erfolgte gegen 22.00 Uhr in der Nähe der Autobahn bei Kodersdorf. Gegen den polnischen Bürger lag ein ca. sieben Monate alter Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Siegen vor. Auch in diesem Fall könnte die Zahlungsmoral eine Rolle gespielt haben, denn eine vom Amtsgericht Lennestadt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verhangene Geldstrafe (1.400,00 Euro) war bis dato offengeblieben.

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