Flughafen Hannover:
Am 07.08.2020 erfolgte die Verhaftung eines 57-jährigen türkischen Fluggastes bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Ankara.
Der Betroffene hatte nach Verurteilung wegen Körperverletzung die Geldstrafe in Höhe von 1.200,- EUR nicht bezahlt und sich im weiteren Verlauf auch auf die ergangene Ladung zum Strafantritt der 40-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe nicht gestellt.
Der haftbefreiende Geldbetrag konnte noch am Flughafen Hannover aufgebracht werden.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte die Ausreise in die Türkei.
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Frank Steigerwald
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