Flughafen Hannover:
Am 07.08.2020 erfolgte die Verhaftung eines 28-jährigen türkischen Fluggastes bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul durch die Bundespolizei.
Der Betroffene hatte nach Verurteilung wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis die Geldstrafe in Höhe von 1.200,- EUR nur ansatzweise beglichen und sich im weiteren Verlauf der weiteren Strafvollstreckung entzogen.
Noch vor Ort wurde der haftbefreiende Geldbetrag in Höhe von 1.177,- EUR (inklusive Kosten) aufgebracht.
Somit stand nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen der Weiterreise nichts im Wege.
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Frank Steigerwald
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