Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Abu Dhabi wurde am Sonntag durch die Bundespolizei ein Mann festgestellt, der zur Festnahme ausgeschrieben waren.
Die Bundespolizei stellte bei einem 38-Jährigen zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Krefeld wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz und wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz fest. Der Deutsche wurde bereits im Januar 2016 rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen (Zuwiderhandlung gegen das Gewaltschutzgesetz) und im Juli 2013 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren (Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge) verurteilt. Da der Mann sich der Strafvollstreckung entzogen hat und flüchtig ist, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Des Weiteren wurde gegen den in Krefeld wohnhaften Mann Untersuchungshaftbefehl durch das Amtsgericht Krefeld angeordnet, weil er im August 2016 fahrlässig ein Fahrzeug im Straßenverkehr unter Einfluss berauschender Mittel geführt haben soll. Der 38-Jährige soll bei einem Überholvorgang eines PKWs übersehen haben, dass dieser links abbiegen wollte und kollidierte mit dem PKW. Eine später entnommene Blutprobe wies die Einnahme von Amphetaminen nach.
Aufgrund des U-Haftbefehls wurde der Deutsche bei dem zuständigen Haftrichter vorgeführt und anschließend in die Justizvollzugsanstalt verbracht.
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