BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl bei Wiedereinreise – Für 1.696 Tage erneut in die JVA

Am Montagmorgen wurde ein 48-jähriger Mann bei der Ausreisekontrolle in die Türkei festgestellt. Gegen den Gesuchten besteht ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen Totschlags. Im Januar 1997 wurde der türkische Staatsangehörige mit französischem Aufenthaltstitel bereits rechtskräftig vom Landgericht Duisburg zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt.

Im Januar 2001 wurde von der Vollstreckung der Reststrafe von 1.696 Tagen zum Zwecke der Abschiebung abgesehen. Als der Mann nun gestern Morgen am Flughafen Düsseldorf ausreisen wollte, stellte die Bundespolizei fest, dass er bei der "Wiedereinreise" in das Bundesgebiet diese Reststrafe noch zu verbüßen hat. Eine Löschung der Fahndungsnotierung wäre im Dezember 2020 erfolgt.

Der türkische Staatsangehörige wurde nach seiner Festnahme in die Justizvollzugsanstalt verbracht.

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