Feststellung eines Fahrzeugführers unter erheblichem Alkoholeinfluss nach Zeugenhinweis

Am 11.08.2020 befuhr ein 38-jähriger deutscher Fahrzeugführer gegen 23:30 Uhr mit seinem PKW die B96 aus Neubrandenburg in Richtung Neustrelitz. Dabei zeigte er ein so auffälliges Fahrverhalten (Schlangenlinien), dass eine hinter ihm befindliche deutsche Fahrzeugführerin die Einsatzleitstelle der Polizei informierte. Durch das Engagement der Hinweisgeberin konnte das Fahrzeug kurz vor Neustrelitz durch Kräfte des dortigen Polizeihauptreviers angehalten und der Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,04 Promille. Dem betroffenen Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt, eine Blutprobenentnahme zur Beweissicherung angeordnet, der Führerschein beschlagnahmt und eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr von Amts wegen aufgenommen.

Die Polizei bedankt sich ausdrücklich bei der Hinweisgeberin für ihr couragiertes Handeln, da so möglicherweise Schlimmeres verhindert werden konnte.

Im Auftrag


Matthias Peter
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