BPOL NRW: Bundespolizei „erwischt“ Kanalspringer auf Eisenbahnbrücke in Dorsten – Jugendliche begaben sich in Lebensgefahr!

Begünstigt durch das sommerlich heiße Wetter, hielten sich gestern Nachmittag (12. August) mehrere Jugendliche auf einer Bahnbrücke über den Weser-Datteln-Kanal in Dorsten auf. Hierdurch begaben sie sich gleich "doppelt" in Lebensgefahr.

Gegen 17 Uhr wurde die Bundespolizei über mehrere Personen auf einer Bahnbrücke über den Weser-Datteln-Kanal in Dorsten informiert. Daraufhin wurde die Sperrung der Bahnstrecke veranlasst und Einsatzkräfte erreichten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten die Brücke über der Wasserstraße.

Während mehrere Jugendliche rechtzeitig flüchteten, konnte im Bereich der Gleisanlagen auf der Brücke, ein 16-jähriger Gelsenkirchener angetroffen und aus dem Gefahrenbereich geführt werden.

Gegen ihn leitete die Bundespolizei ein Bußgeldverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts im Gleisbereich ein (25 EUR).

Dem Gelsenkirchener wurde zudem adressatengerecht vermittelt, dass er sich für eine Abkühlung im kühlen Nass der Bundeswasserstraße, gleich in mehrere Gefahren begeben hatte.

Folgende Informationen gaben ihm die Bundespolizisten:

Für den Bereich der Eisenbahnbrücke: Züge...

   - können Hindernissen nicht ausweichen und haben einen sehr langen
     Bremsweg.
   - nähern sich fast lautlos. Ein elektrisch betriebener Zug -
     selbst mit über 200 km/h - ist für das menschliche Ohr erst
     wahrnehmbar, wenn er bereits vorbeifährt!
   - fahren auch außerhalb des ausgehängten Fahrplanes und können ein
     Gleis in beide Richtungen befahren. 

Zudem kann es beim Klettern auf Brückengeländern, durch die Nähe zur Oberleitung (15.000 Volt Spannung + 1.000 Amper Stromstärke) zu einem Stromüberschlag kommen - die Stromleitung muss hierfür nicht berührt werden.

Für den Bereich von Kanälen/ Flüssen gilt: Beim Sprung ins Wasser....

   - können leicht Gegenstände übersehen werden, die unter der
     Wasseroberfläche, gerade im Bereich von Brückenpfeilern,
     treiben. Beim Sprung auf solche Gegenstände können schwere
     Verletzungen entstehen.
   - können sich Badende durch eine zu geringe Wassertiefe schwer
     verletzen.
   - können Badende durch den Sog von sich in Fahrt befindliche
     Schiffe, unter Wasser oder sogar in die Schiffsschraube gezogen
     werden.
   - können Badende durch die Bug- und Heckwellen von Schiffen gegen
     Spundwände oder Steinböschungen gedrückt werden und sich hierbei
     schwer verletzen. 

Zudem haben Frachtschiffe oftmals Schiffslängen von mehr als 100 Metern. Die Schiffsführer können Badende somit nicht rechtzeitig erkennen. Ein Ausweichen ist hier kaum möglich.

Informationen zum Thema "Sicherheit auf Bahnanlagen" finden Sie unter www.bundespolizei.de und www.bahn.de

Informationen zum großen Themenkomplex "Sicherheit im und am Wasser" finden Sie unter www.dlrg.de *ST

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund

- Pressestelle -
Telefon: 0231 562247-132
Mobil: +49 (0)173 7150710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.