Am Mittwochmorgen des 12.08.2020, gegen 10.00 Uhr, befand sich ein Beamter vom Heiligenhauser Bezirksdienst auf Fahrradstreife, als ihm auf der Stettiner Straße ein überlautes Motorrad der Marke Aprilia entgegenkam. Dabei fuhr der Fahrer der aus Richtung Königsberger Straße kommenden schwarzen Maschine nicht auf der Fahrbahn, sondern verbotswidrig auf dem Gehweg. Als der Motorradfahrer den uniformierten Polizeibeamten erkannte, flüchtete das Krad über gesperrte Wege auf die Ratinger Straße und die Straße Am Werkerwald. Obwohl das Motorrad natürlich deutlich schneller war, ließ sich der Beamte auf seinem Fahrrad nicht so schnell abschütteln. Zwar verlor er den Flüchtigen mehrfach aus den Augen, dennoch konnte er auch immer wieder aufschließen. Und selbst als das verfolgte Motorrad dann doch komplett außer Sicht geriet, stellte der Beamte seine Fahndung nicht sofort ein.
Das Engagement wurde mit Erfolg belohnt. Als dem Bezirksbeamten, gegen 10.15 Uhr, der vollkommen schwarz gekleidete Motorradfahrer zu Fuß, mit einem Cross-Helm in der Hand, erneut auf der Stettiner Straße begegnete, gab es kein Entkommen mehr für den 17-jährigen Velberter. Und die jetzt folgende Kontrolle, bei welcher der junge Mann auch noch Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen leistete, brachte gleich mehrere Dinge ans Tageslicht.
Zum einen stellte sich heraus, dass der 17-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen eines Motorrades ist. Die Aprilia, die wenig später auf dem Kundenparkplatz eines Discounters an der Brüsseler Straße aufgefunden wurde, hatte sich der 17-Jährige, angeblich ohne Wissen des rechtmäßigen Eigentümers angeeignet. Er hatte sie mit Originalschlüsseln gefahren und zuvor mit einem angeblich gefundenen, entstempelten Kennzeichen aus dem Zulassungsbereich der Stadt Unna bestückt, da die Maschine aktuell nicht zugelassen ist.
Weil bei einer körperlichen Durchsuchung des vorläufig festgenommenen 17-jährigen Beschuldigten illegale Betäubungsmittel in der Kleidung aufgefunden und sichergestellt wurden, besteht zudem der Verdacht des Fahrens unter Drogeneinfluss. Deshalb wurde, zur Beweisführung in den eingeleiteten Strafverfahren, die ärztliche Entnahme mehrerer Blutproben angeordnet und in den Räumen der Velberter Polizeiwache auch gleich durchgeführt, bevor der Beschuldigte wieder entlassen werden konnte.
Die Polizei leitete gleich mehrere Verfahren wegen:
- der unbefugten Ingebrauchnahme eines Motorrades,
- Fahrens ohne Fahrerlaubnis,
- dem Verdacht des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss,
- dem Besitz illegaler Betäubungsmittel,
- Verstößen gegen Zulassungs-, Versicherungs- und Steuerbestimmungen,
- Urkundenfälschung (durch Kennzeichenmissbrauch),
gegen den bereits polizeibekannten Jugendlichen aus Velbert ein.
Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
Facebook: http://www.facebook.com/Polizei.NRW.ME
Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_me