150 Euro Bußgeld: 19-Jähriger will im Bus nicht ständig seine Maske tragen

Weil er in einem Linienbus seine Schutzmaske nicht ständig tragen wollte, kommt auf einen 19-Jährigen aus Hille (Kreis Minden-Lübbecke) nach dem erst seit Mittwoch gültigen Bußgeldkatalog der Coronaschutzverordnung eine Strafe von 150 Euro zu. Zudem droht dem jungen Mann weiterer Ärger, da er keinen gültigen Fahrausweis vorweisen konnte.

Eine Busfahrerin hatte sich am Donnerstag bei der Polizei gemeldet und berichtet, dass sie auf dem Weg von Hille nach Lübbecke sei. Einer ihrer Fahrgäste hielte sich nicht an die vorgeschriebene Maskenpflicht, indem er die Mund-Nase-Bedeckung während der Fahrt immer wieder abnehmen würde. Eine Polizeistreife der Wache Lübbecke stellte den 19-Jährigen zur Rede, als der Bus gegen 13.30 Uhr an einer Haltestelle in Gehlenbeck stoppte.

Der Hiller zeigte sich gegenüber den Beamten ebenso uneinsichtig und vorlaut wie zuvor schon gegenüber der Busfahrerin. Als die Ordnungshüter seine Personalien aufnehmen und zudem seinen Fahrschein sehen wollten, legte der Mann den Fahrausweis eines Verwandten vor. Daher wurde der Ausweis der Busfahrerin übergeben. Der 19-Jährige war laut Angaben der Fahrerin bereits Tage zuvor in ähnlicher Weise unangenehm aufgefallen. Seinen restlichen Weg konnte der 19-Jährige auf Anordnung der Polizisten zu Fuß fortsetzen.

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