Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Gelsenkirchen hat für die Polizei und die Stadtverwaltung oberste Priorität. Daher kontrollierten beide Ordnungspartner mit einem Großaufgebot am Samstag, 15. August 2020, ab 21 Uhr, Personen, Kraftfahrzeuge sowie mehr als ein Dutzend Objekte wie Shisha-Bars, Wettbüros und Cafés im gesamten Stadtgebiet. Hierbei wurden sie vom Zoll, der Finanzverwaltung und der Steuerfahndung unterstützt. Im Fokus stand erneut die Bekämpfung der Clan-Kriminalität. Ein Schwerpunkt der Kontrollmaßnahmen lag im Bereich der Bismarckstraße. Die Bekämpfung der Clankriminalität ist ein strategischer Schwerpunkt der nordrhein-westfälischen Polizei. Insbesondere durch solche Großkontrollen wird ein deutliches Zeichen gesetzt und der Null-Toleranz-Strategie Nachdruck verliehen. Neben Gelsenkirchen führten sechs weitere Schwerpunktbehörden zeitgleich großangelegte Aktionen durch. Ziel der Kontrollen ist es, Straftaten von Clan-Kriminellen frühzeitig zu erkennen und diese konsequent zu verfolgen. Am Einsatz nahmen auch die Gelsenkirchener Polizeipräsidentin Britta Zur, der Referatsleiter 32 "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" Hans-Joachim Olbering und der Referatsleiter 37 "Feuerwehr" Michael Axinger teil. Alle drei hoben die engagierte und professionelle Zusammenarbeit aller Ordnungspartner bei der Bekämpfung der Clan-Kriminalität hervor. "Clan-Kriminelle müssen in Gelsenkirchen immer mit solchen Einsätzen rechnen. Sie sollen durch flächendeckende Präsenz sowie dauerhafte Kontrollen verunsichert und abgeschreckt werden", so die Polizeipräsidentin. Bei den Kontrollen wurden auch Verkehrsverstöße konsequent geahndet. Fehlverhalten im Straßenverkehr führt immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen. Nach Einsatzende am Sonntagmorgen, 16. August, ziehen die Ordnungspartner folgende gemeinsame Bilanz: Nach steuerrechtlichen Vergehen waren ein Strafverfahren und zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren fällig. 66 Dosen Shisha-Tabak wurden sichergestellt. Wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz gab es fünf Strafanzeigen. Nach Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz, gegen die Corona-Schutzverordnung, gegen den Brand- und Arbeitsschutz sowie gegen gewerbliche Auflagen mussten 21 Ordnungswidrigkeitenanzeigen geschrieben werden. Zudem gab es noch 30 Verwarngelder. Wegen verschiedener Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Missachtung der Anschnallpflicht, Telefonieren am Steuer und verkehrswidriges Parken waren neun Anzeigen und 53 Verwarngelder fällig. In drei Fällen wurden bei den Kontrollen baurechtliche Mängel und in zwei Fällen Hygienemängel festgestellt. Zwei Küchen und ein Außenbereich durften vom Betreiber anschließend nicht mehr genutzt werden.
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