Mehr als 4.000,- Euro wegen gefährlicher Körperverletzung

Bereits am Freitagabend kontrollierten Beamte des Bundespolizeireviers Rostock-Überseehafen einen 29-jährigen Rumänen, der mit der Fähre aus Schweden einreiste. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Beamten dann fest, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hechingen wegen gefährlicher Körperverletzung bestand und er durch dieselbe Staatsanwaltschaft zur Ermittlung seines Wohnortes ausgeschrieben war. Dem Vollstreckungshaftbefehl lag eine Verurteilung des Amtsgerichts Sigmaringen aus dem Jahr 2018 zugrunde, mit der er zur Zahlung einer Geldstrafe von insgesamt 4.080,00 EUR (136 Tagessätzen à 30,00 EUR) verurteilt wurde. Da noch eine Reststrafe in Höhe von 3.690,00 EUR zu entrichten war, hieß es nun diese zu begleichen oder 123 Tage Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt zu verbüßen. Der Mann zahlte die geforderte Geldstrafe sowie 20,00 EUR Strafrest und die Verfahrenskosten, so dass er die Haftstrafe abwenden konnte. Nach Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von 4.113,18 EUR und Ermittlung seines Wohnortes konnte er seine Reise fortsetzen.

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