Am gestrigen Sonntagabend wurde bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus der Türkei durch die Bundespolizei ein 42-Jähriger festgestellt, da das Amtsgericht Bielefeld Untersuchungshaft gegen den Mann angeordnet hatte.
Dem nigerianischen Staatsangehörigen mit befristetem Aufenthaltstitel (Fiktionsbescheinigung) wird vorgeworfen im November 2018 eine Bekannte vergewaltigt zu haben. Der Mann soll bei einer Geburtstagsfeier in den frühen Morgenstunden das bereits schlafende Opfer aufgesucht und die Frau bedrängt haben. Der 42-Jährige soll die Frau mit der einen Hand festgehalten und mit der anderen Hand in die Hose gelangt sein und den Intimbereich teils schmerzhaft berührt haben. Die Frau versuchte die Berührungen abzuwenden, jedoch gelang ihr dies aufgrund der körperlichen Überlegenheit des Mannes nicht. Bei dem Gerangel konnte sich die Frau von ihm lösen und weglaufen.
Nach Abbruch der Hauptverhandlung im März reiste der Mann Mitte März nach Nigeria aus und entzog sich dem Verfahren. Aufgrund bestehender Fluchtgefahr wurde der Gesuchte nach der Festnahme bei dem zuständigen Haftrichter vorgeführt und anschließend in die Justizvollzugsanstalt verbracht.
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