In der Nacht zu Sonntag (16. August 2020) stoppte die Polizei einen 19-jährigen Mettmanner, der sein Fahrzeug in Schlangenlinien mit 1,0 Promille über die Talstraße in Mettmann führte. Die Beamten leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und beschlagnahmten den Führerschein des Fahranfängers.
Das war passiert:
Gegen 02:20 Uhr bemerkte eine aufmerksame Streifenwagenbesatzung einen vorausfahrenden Fiat Panda, welcher in Schlangenlinien die Talstraße in Richtung Mettmann befuhr. Der Fahrer stieß hierbei beinahe mehrfach gegen den Bordstein, bis er auf der Beethovenstraße von den Beamten angehalten werden konnte.
Ein noch vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest verlief bei dem 19-jährigen Mettmanner mit 1,0 Promille (0,52mg/l) positiv. Zur weiteren Beweisführung wurde der Fahranfänger zur Polizeiwache Mettmann gebracht, wo die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt wurde.
Der Führerschein des Mettmanners wurde beschlagnahmt und ihm wurde ausdrücklich das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge untersagt.
Den jungen Fahranfänger erwarten erhebliche Konsequenzen: Aufgrund der für Fahranfänger in der Probezeit und alle jungen Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren geltenden 0,0-Promille-Grenze muss der 19-Jährige mit einem Bußgeld in Höhe von 200,- bis 1.500,- Euro rechnen. Hinzu kommen mindestens zwei Punkte im Verkehrszentralregister. Bei Fahranfängern, die sich noch in der Probezeit befinden, verlängert sich zudem die Probezeit um weitere zwei Jahre und es wird ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200 Euro angeordnet. Dann gilt auch die Null-Promille-Regel weitere zwei Jahre.
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