16-jährige Fußgängerin bei Verkehrsunfall verletzt – Polizei ermittelt wegen Verkehrsunfallflucht

Das Verkehrskommissariat 1 der Bonner Polizei hat nach einen Verkehrsunfall am gestrigen Dienstag (18.08.2020) die Ermittlungen wegen des Verdachts der Verkehrsunfallflucht aufgenommen. Gegen 07:50 Uhr überquerte eine 16-Jährige den Fußgängerüberweg der Pariser Straße auf Höhe der Hausnummer 45. Der Fußgängerin wurde dann auf der Fahrbahn von einem in Richtung An der Josefshöhe fahrenden Pkw erfasst, fiel zu Boden und verletzte sich leicht. Zu dem Fahrzeug, welches seine Fahrt fortsetzte, ist lediglich bekannt, dass es sich um einen grauen Kleinwagen gehandelt haben soll.

Die Ermittler bitten um Hinweise. Zeugen des Verkehrsunfalls, die weitere Angaben zu dem flüchtigen Kleinwagen machen können, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0228 15-0 zu melden.

Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt

Immer mehr Verkehrsteilnehmer entziehen sich nach Unfällen ihrer Verantwortung und lassen die Geschädigten auf einem oft nicht unerheblichen Schaden sitzen. Es kann jeden treffen und wird oft teuer für die unschuldigen Opfer, die auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Besonders verwerflich sind Verkehrsunfallfluchten, bei denen wie in dem beschriebenen Sachverhalt Jemand verletzt wurde. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat und wird von Polizei und Staatsanwaltschaft konsequent verfolgt. Das gilt auch für Sachschäden, seien sie auch noch so unbedeutend. Sind nach einen Unfall ohne Verletzte alle Beteiligten vor Ort, ist eine Schadensregulierung auch ohne die Polizei möglich. Hat man beispielsweise aber einen parkenden Pkw beschädigt und der Geschädigte ist nicht vor Ort greifbar, muss die Polizei verständigt werden. Denn der Verursacher muss den entstandenen Schaden regulieren. Einen Zettel an der Windschutzscheibe des beschädigten Autos zu hinterlassen, reicht in keinem Fall aus!

Eine Unfallflucht (§142 StGB) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Zusätzlich kann auch der Führerschein entzogen werden.

Jeder vierte Verkehrsteilnehmer entfernt sich nach einem Unfall vom Unfallort

Im letzten Jahr (2019) ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich der Bonner Polizei 4.490 Verkehrsunfallfluchten. Dies entspricht einem Anteil von 23,9 Prozent an der Anzahl aller polizeilich registrierten Verkehrsunfälle von 18.787. Bei rund 4,3 Prozent der Verkehrsunfallfluchten wurden Menschen verletzt. Bei nahezu jedem vierten von der Polizei aufgenommenen Verkehrsunfall hat sich also die Verursacherin oder der Verursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne Angaben zur Person oder der Art der Unfallbeteiligung zu machen.

Die Bonner Polizei bitte die Bevölkerung um Mithilfe

"Jeder Hinweis, den wir zu einer Unfallflucht erhalten kann für die Ermittler sehr wichtig sein", sagt Erster Polizeihauptkommissar Jan Waszilewitz, stellvertretender Leiter der Direktion Verkehr der Bonner Polizei. "Wenn Bürgerinnen und Bürger einen Vorfall beobachten, bei dem es sich um eine Unfallflucht gehandelt haben könnte, bitten wir dies der Polizei über den Notruf 110 mitzuteilen." Hinweise auf den Fahrzeugtyp, die Marke, das Modell, die Farbe, das Kennzeichen bzw. auf Kennzeichenfragmente oder auch die Beschreibung eines flüchtigen Fahrzeugführers sind dabei wichtige Ermittlungsansätze.

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