Am Mittwoch (19.08.2020) stoppen Beamte der Verkehrsinspektion in Dieburg einen "getunten" VW Golf, der auf Grund seiner unterschiedlich weit aus den Kotflügeln herausragenden Hinterräder aufgefallen war. Schnell konnte festgestellt werden, dass die Betriebserlaubnis auf Grund unzulässiger Änderungen an Fahrwerksteilen, Rädern und Anbauteilen erloschen war.
>Die Ermittlungen ergaben, dass das Auto bereits Ende Juli in Pfungstadt wegen des Erlöschens der Betriebserlaubnis aus dem Verkehr gezogen wurde und zwischenzeitlich abgemeldet und verkauft worden war. Die Zulassungsbehörde wurde von der Polizei darüber informiert, so dass eine erneute Zulassung im vorliegenden technischen Zustand nicht möglich gewesen wäre.
Dies sah der neue Besitzer, ein 24-järiger Mann, offensichtlich nicht als großes Problem und fertigte sich kurzerhand zwei Zulassungssiegel und die HU-Plakette selbst an, die er dann auf den entstempelten Kennzeichen anbrachte. Doch auch dies entging den wachsamen Augen der Verkehrsspezialisten nicht.
Obendrein stellte sich heraus, dass der seit mehreren Jahren in Deutschland lebende Fahrer lediglich über eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat verfügte und somit keine im Inland gültige Fahrerlaubnis hat. Dementsprechend konnte er die Fahrt vor Ort nicht fortsetzen und die beiden Kennzeichen, sowie die Zulassungsbescheinigung wurden sichergestellt.
Auf den 24-Jährigen kommen jetzt Straf-, sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Urkundenfälschung, fehlendem Versicherungsschutz, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der erloschenen Betriebserlaubnis zu.
Text: Polizeioberkommissar Rapp,Verkehrsdienst
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