Bundespolizei stellt Urkundenfälschung fest

Bundespolizisten kontrollierten am 19.08.2020 in den Nachtstunden auf der BAB 11, Höhe Nadrensee einen PKW mit englischen Kennzeichen. Der 41-jährige polnische Kraftfahrer legte zur Kontrolle seine polnische Identifikationskarte und einen ukrainischen Führerschein vor. Bei der genauen Inaugenscheinnahme der vorgelegten Dokumente stellten die Beamten fest, dass der Führerschein nicht über die notwendigen Sicherheitsmerkmale verfügte. Er wurde sichergestellt. Eine Nachfrage bei den polnischen Behörden ergab, dass dem Autofahrer in Polen keine Fahrerlaubnis erteilt wurde. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und des Verdachtes des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Weiterreise als Kraftfahrer wurde ihm untersagt. Seine 37-jährige polnische Begleiterin, die Halterin des Fahrzeuges, muss sich strafrechtlich wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten

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