Am Donnerstagmorgen nutzte die Bewohnerin eines Einfamilienhauses im Tschaikowskyweg die morgendliche Kühle, um ihre Wohnung zu lüften. Hierzu öffnete sie die Fensterflügel. Dieser Umstand wurde von Unbekannten schamlos ausgenutzt, indem sie durch das geöffnete Fenster unbemerkt in das Haus einstiegen. Dort suchten und fanden die Täter Schmuck im Wert eines vierstelligen Eurobetrages. Anschließend verschwanden die Diebe unerkannt. Als die Rentnerin die Fenster wieder schließen wollte, bemerkte sie den Verlust ihrer Wertgegenstände.
Neben dem ideellen Schaden kommt hinzu, das Geschädigte bei gekippten oder geöffneten Fenstern den Versicherungsschutz riskieren. Kommt es zu einem Einbruch, braucht die Hausratversicherung womöglich nur einen Teil des Schadens zu bezahlen - oder darf sogar die Leistung vollständig verweigern.
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