Mehrere Feststellungen: Verkehrskontrollen in Langenfeld und Monheim am Rhein – Langenfeld / Monheim am Rhein – 2008147

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Am Montagvormittag (24. August 2020) hat die Kreispolizeibehörde Mettmann in Langenfeld und Monheim am Rhein einen Schwerpunkteinsatz zur Kontrolle des Straßenverkehrs durchgeführt. Insbesondere stand dabei in Monheim am Rhein der Einmündungsbereich der Geschwister-Scholl-Straße / Garather Weg im Fokus der Kontrollen. In Langenfeld gingen den Beamten gleich zwei Transporter ins Netz.

Bei ihren Kontrollen an der Ecke Geschwister-Scholl-Straße / Garather Weg im Monheimer Ortsteil Baumberg hatten die Polizeibeamten vor allem ein Auge auf das Abbiegeverhalten von Autofahrern. Da es hier in der Vergangenheit vermehrt zu Abbiegeunfällen zum Nachteil von Fahrradfahrern und -fahrerinnen gekommen war, war der Einmündungsbereich in den vergangenen Jahren bereits aufwändig umgebaut und mit Warnmarkierungen versehen worden. So gibt es an den dort vorhandenen Stopp-Schildern noch das Zusatzzeichen "Kreuzende Radfahrer von links und rechts". Auch der Radweg wurde zur besseren Sichtbarkeit rot markiert.

Ungeachtet dessen fällt die Bilanz der 75 Minuten andauernden Kontrollaktion an dieser Örtlichkeit äußerst negativ aus: So stellten die Beamten in dieser nur kurzen Zeit alleine 24 Verstöße beim Abbiegen fest, weil Autofahrer nicht lange genug an den Stopp-Schildern gehalten hatten, was mit Bußgeldern geahndet wurde.

Aufgrund dieser Ergebnisse wird die Polizei auch in Zukunft ein Augenmerk auf die Einmündung richten, umso Fahrradfahrer und -fahrerinnen vor nicht ordnungsgemäß abbiegenden Autofahrerinnen und Autofahrern zu schützen.

Am gleichen Vormittag kontrollierten die Polizeibeamten auch in Langenfeld den fließenden Verkehr. Dabei gingen den Polizisten gleich zwei Fahrer von Transportern ins Netz - beide auf der Hardt.

Zunächst hielten die Beamten den 38-jährigen Fahrer eines Daimlers an, der für ein Maximalgewicht von 3.500 Kilogramm zugelassen war. Da schon auf den ersten Blick erkennbar war, dass das Fahrzeug deutlich überladen war, wurde das Fahrzeug gewogen. Hierbei wurde ein Gewicht von 4.860 Kilogramm festgestellt - eine Überladung von rund 38 Prozent. Die Konsequenz für den 38-jährigen Fahrer: Seine Weiterfahrt wurde untersagt - sowohl ihn als auch den Halter erwarten nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeigen sowie jeweils ein Punkt in Flensburg.

Nur wenige Minuten später stoppten die Beamten einen weiteren Transporter auf der Hardt, einen MAN, der für ein Maximalgewicht von 7,5 Tonnen zugelassen ist. Der Fahrer, ein 55-jähriger Mann aus Bottrop, konnte die dazu erforderliche Fahrerlaubnis jedoch nicht vorweisen, sondern lediglich einen Führerschein der Klasse B (maximal 3,5 Tonnen). Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt, zudem erwartet den Fahrer eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Auch der Halter erhält eine Strafanzeige, weil er die Fahrt angeordnet bzw. zugelassen hatte.

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