Bei Grenzübertritt durch die Bundespolizei kurzzeitig verhaftet

Flughafen Hannover:

Am 27.08.2020 erfolgte die Verhaftung eines bulgarischen Staatsangehörigen bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Varna/Bulgarien.

Der Betroffene tilgte nach Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis die Geldstrafe in Höhe von 1.800,- EUR nicht gänzlich und entzog sich im weiteren Verlauf weiteren Strafvollstreckungsmaßnahmen.

Noch vor Ort konnte der haftbefreiende Geldbetrag in Höhe von 57,-EUR aufgebracht werden und ersparte ihm den Antritt der sonst fälligen dreitägigen Restersatzfreiheitsstrafe. Weiterhin bestehen gerichtliche Kostenforderungen in Höhe von 370,50.

Des Weiteren erwartet ihn weitere behördliche Post wegen Betrugsvorwürfen.

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Frank Steigerwald
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